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Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen und vermitteln Sie insbesondere die in Punkt 1 genannten Hinweise schon im Vorfeld der Reise auch an die mitreisenden Kinder. Danke!

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen Singleparentshouse Amden SG

Mit dem Buchen dieser Singlereise akzeptieren Sie die aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese werden damit Vertragsbestandteil (Vertragspartner ist die Fa. Singleparentshouse)


1. Allgemeine Hinweise

1. Eltern haften grundsätzlich für Ihre Kinder.
2. Im ganzen Haus herrscht absolutes Rauchverbot. Offenes Feuer im Kamin und Grillieren auf der Terasse ist nur in Absprache mit dem Vermieter gestattet.
3. Ab 20.00 Uhr gilt im ganzen Haus Nachtruhe. Dies, damit die kleinen Gäste in Ruhe schlafen können, weiterhin wegen der zentralen Lage im Dorf um der Nachbarschaft ebenso Nachtruhe zu gönnen.
4. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden am Haus und der Einrichtung bzw. an den Besitztümern der weiteren Gäste des Hauses inclusive der immateriellen Schäden an weiteren Gästen des Hauses ist vom Gast sicherzustellen.

5. Bei der großen Anzahl an Kindern, die bei solchen Urlaubsangeboten zusammen treffen, muss jeder selbst auf sein Kind/seine Kinder einwirken, Regeln vermitteln und auf das Befolgen der Regeln durch die eigenen Kinder achten.

6. Alkohol- und Tabakkonsum von Jugendlichen wird nur im Rahmen der allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Dies ist schon deshalb wichtig, weil Jugendliche oft eine Vorbildfunktion für die kleineren Kinder haben.

7. Der Vemieter bzw. vom Vermieter bestimmte Personen haben Hausrecht. Bei groben Verstössen gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis im Sinne einer funktionierenden Hausgemeinschaft kurzfristig aufzuheben.

8. Da unbekannte Erwachsene und Kinder aufeinandertreffen müssen sich alle Erwachsenen vor Ort mit einem gültigen Ausweisdokument legitimieren, zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Kinder.

2. Verbindlichkeit der Anmeldung

1. Durch die Anmeldung entsteht noch kein Anspruch auf die Teilnahme. Sie erhalten innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung eine Bestätigung per Email.
2. Nach Eingang der Bestätigung ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung in Höhe von 50 € / 75 CHF zu leisten.

3. Spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt ist der komplette Zahlungseingang (Übernachtungskosten) erforderlich. Kosten für Verpflegung usw.werden vor Ort berechnet.

3. Haftung

1. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Staus, Unwetter, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden. Dies gilt auch für Nachteile, die durch die Nichtbeachtung der Pass- und Zollbestimmungen entstehen.
2. Bei Single-Reisen kann eine exakt gleiche Anzahl von Männern und Frauen nicht garantiert werden.

3. Wird bei organisierten Reiseveranstaltungen die Mindestteilnehmerzahl von 12 erwachsenen Personen nicht erreicht, behält sich der Anbieter der Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn vor, die Reise nicht durchzuführen.

4. Ausschlussfristen: Schäden sind innerhalb von 12 Stunden dem Verantwortlichen des Hauses zu melden. Mängel sind vor Ort dem Verantwortlichen des Hauses anzuzeigen. Minderungsansprüche hat der Reisende bei bemerken und während seines Aufenthaltes im Singleparentshouse gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Eine spätere Geltendmachung ist nur möglich, wenn der Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb eines Jahres nach Vertragsende, bei groben Verschulden des Reiseanbieters innerhalb von einem Monat nach Reiseende.

4. Reiserücktritt

1.Der Rücktritt des Reisenden ist nur schriftlich wirksam. Der Vermieter berechnet als Stornopauschale 75 CHF (app. 50 €). Bei Rücktritt kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn werden 40 % des Reisepreises in Rechnung gestellt, 60 % bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Reisebeginn, 80 % bei Rücktritt von weniger als 7 Tagen.
2. Bei Single-Reisen ist der Umstand, dass man bei Reisebeginn kein Single mehr ist, kein kostenfreier Rücktrittsgrund.

5.Schlussbestimmungen

1. Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieser AGB der geltenden Sachlage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.
2. Gerichtsstand ist CH-8853 Lachen SZ


ken oder versenden .... ihr wisst ja, jeder geworbene Gast gibt 10 % Reduktion auf den nächsten Reisepreis....
Flyer zum Auslegen schicke ich euch gerne zu ....

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